Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsgegner wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegner sind schuldig, den Antragstellern die mit 670,55 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 111,76 EUR USt und 1,80 EUR Barauslagen) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragsteller waren bis August 2008 Mieter eines Geschäftslokals in *****. Die Antragsgegner sind Leasingnehmer des Liegenschaftseigentümers hinsichtlich des gesamten Hauses. Seit 1. 7. 1995 wurde den Antragstellern (bzw ihren Rechtsvorgängern) zusätzlich zum vereinbarten Hauptmietzi…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zur Frage der Bedeutung der Erteilung einer Abbruchsbewilligung für die Zulässigkeit eines nach § 45 MRG bereits Jahre davor angehobenen Hauptmietzinses keine höchstgerichtliche Rechtsprechung besteht. Der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. Zunächst tri…