RS0125826 – OGH Rechtssatz
RS0125826 – OGH Rechtssatz
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Mangels gegenteiliger Anordnung im Kollektivvertrag ist eine den entgeltfreien Zeiten auf Grund längeren Krankenstandes entsprechende anteilige Kürzung der Sonderzahlungen auch dann zulässig, wenn der Kollektivvertrag eine solche bloß für den Fall der Begründung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres ausdrücklich anordnet. Auch in diesem Fall kann der Rückverrechnung nicht der Einwand des gutgläubigen Verbrauchs entgegengehalten werden.