JudikaturJustizRS0125821

RS0125821 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2012

Entgegen dem Wortlaut des § 25 Abs 3 GSpG erstreckt sich der Schutz dieser Bestimmung wegen unmittelbarer Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbots auch auf Unionsbürger und ist von den Casinos in Österreich selbst wahrzunehmen.

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3