Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der beklagten Partei nicht Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass dem Unterlassungsbegehren und dem Veröffentlichungsbegehren auch in Ansehung der Klausel 15 („Vertragserricht…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Verein zur Wahrung von Verbraucherinteressen, der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigt ist. Die beklagte Partei ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG, die an mehreren Standorten in Wien Seniorenwohnhäuser betreibt. Strittig sind 18 Klauseln in den von…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist berechtigt, die Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. Vorweg ist auf einige allgemeine Grundsätze für die Beurteilung der strittigen Klauseln hinzuweisen: 1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbest…