Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Antrag der beklagten Partei, ihr für die Revisionsbeantwortung „Normalkosten nach TP 3" zuzusprechen, wird abgewiesen.…
Text Entscheidungsgründe : Die Klägerin wurde nach ihrer Geburt (1952) als männlich angesehen und ihr Status in den Standesurkunden als männlich ausgewiesen. Anlagebedingt wies sie männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale gleichzeitig auf (Hermaphroditismus). 1992 änderte sie ihren Status auf weiblic…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin gesteht in ihrer Revision ausdrücklich die Unanwendbarkeit des § 1328a Abs 1 ABGB zu und stützt ihre Ansprüche ausschließlich auf das BGStG, insbesondere auf § 5 Abs 3 BGStG. 1. Ziel des mit 1. Jänner 2006 in Kra…