JudikaturJustizRS0125589

RS0125589 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2018

Mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Sachwalterbestellung wird die betroffene Person im Wirkungskreis des Sachwalters in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Auch wenn sie, etwa in einem lucidum intervallum, tatsächlich einsichts- und urteilsfähig ist, bedarf sie zu rechtsgeschäftlichen Verfügungen und Verpflichtungen der Einwilligung des Sachwalters. In diesem Sinn ist die Sachwalterbestellung konstitutiv.

Entscheidungen
4