Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Gemeinsam mit ihrer Klage auf Ehescheidung und Unterhaltszahlung beantragte die klagende und gefährdete Partei (in weiterer Folge: Klägerin), dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in weiterer Folge: Beklagter) die Zahlung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 653 EUR mona…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. 1. Die Bestimmung des Werts des strittigen Rechts mit dem Dreifachen der Jahresunterhaltsleistung gemäß § 58 Abs 1 JN (RIS Justiz RS0046543) kann im vorliegenden Fall nicht greifen, weil die einstweilige Verfügung im Ergebnis nur mehr für einen bestimm…