Spruch Dem Rekurs der klagenden Partei wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss des Berufungsgerichts wird ersatzlos behoben und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme von dem angenommenen Nichtigkeitsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahr…
Text Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger als ÖBB Pensionist, der bereits 2003 in den Ruhestand versetzt wurde, einerseits 13.902,20 EUR sA und andererseits die Feststellung, dass die Beklagte schuldig sei, dem Kläger eine monatliche Pension zu bezahlen, die nicht um Einkommen gekürzt werde,…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass hier die Zulassung des Rekurses an den Obersten Gerichtshof möglich ist (vgl Zechner in Konecny / Schubert 2 IV/1 § 519 Rz 46). Eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Bedeutung der Unterlassung einer Besc…