JudikaturJustizRS0125509

RS0125509 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2010

In einem Strafverfahren, in welchem vor In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen des Strafprozessreformgesetzes das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist, sind die alten Verfahrensbestimmungen nur noch im anschließenden Rechtsmittel- und in einem Wiederaufnahmeverfahren anzuwenden, im Übrigen aber die neuen Verfahrensbestimmungen.

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