Spruch In der Strafsache AZ 021 Hv 97/07x des Landesgerichts für Strafsachen Wien verletzen das Gesetz 1. die Verfügung der Einzelrichterin vom 22. Jänner 2008, die Zustellung der Aufforderung zum Strafantritt durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen (ON 1 S 3 q verso), in der Best…
Text Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 15. Juni 2007, GZ 021 Hv 97/07x 44, wurde unter anderem der - gemäß § 180 Abs 1 und 2 Z 1 und 2 StPO aF in Untersuchungshaft angehaltene - Angeklagte Darko M***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: 1. Soweit im StVG nichts anderes bestimmt ist, gelten für dessen Anwendung durch die Gerichte die Bestimmungen der StPO (13 Os 46/03, EvBl 2003/181, 851 = SSt 2003/42). Durch die am 1. Jänner 2008 in Kraft getretene Neufassung des § 7 Abs 2 StVG (Art III Z 3 und …