JudikaturJustizRS0125484

RS0125484 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2011

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art 1 lit a der Verordnung (EWG) 1408/71 dahin auszulegen, dass er auch - für die Dauer eines halben Jahres - eine Person erfasst, die nach Ende der zweijährigen gesetzlichen Karenzierung ihres Arbeitsverhältnisses nach der Geburt eines Kindes eine Karenzierung für ein weiteres halbes Jahr mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, um die gesetzliche Höchstdauer des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld bzw einer entsprechenden Ausgleichszahlung zu erreichen, und sodann das Arbeitsverhältnis löst?

2. Im Fall der Verneinung von Frage 1.: Ist Art 1 lit a der Verordnung (EWG) 1408/71 dahin auszulegen, dass er auch - für die Dauer eines halben Jahres - eine Person erfasst, die nach Ende der zweijährigen gesetzlichen Karenzierung ihres Arbeitsverhältnisses mit ihrem Arbeitgeber eine Karenzierung für ein weiteres halbes Jahr vereinbart, wenn sie in dieser Zeit Kinderbetreuungsgeld bzw eine entsprechende Ausgleichszahlung bezieht?

Entscheidungen
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