Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die betreibende Partei sowie beide verpflichteten Parteien sind je zu einem Drittel Miteigentümer einer Liegenschaft. Der betreibenden Partei wurde zum Zwecke der Auseinandersetzung gemäß § 352 EO die Exekution durch gerichtliche Versteigerung dieser Liegenschaft bewilligt. Da beim Ver…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zur Statthaftigkeit eines abgesonderten Rekurses gegen den in der Tagsatzung zur Anbotsöffnung nach § 352b Z 4 EO erteilten Auftrag zum Erlag des Vadiums: 1.1. Eine Stellungnahme zu diesem Problem…