Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 373,68 EUR (darin enthalten 62,28 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein Einfamilienhaus errichtet ist. Am 15. 1. 1999 schloss sie mit der Beklagten einen schriftlichen Mietvertrag über dieses Einfamilienhaus, befristet auf fünf Jahre und daher mit 31. 1. 2004 endend. Unter Vertragspunkt …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin ist zulässig , aber nicht berechtigt . Wie bereits das Berufungsgericht dargelegt hat, wurden mit der Mietrechtsnovelle 2001 (MRN 2001) Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vom Teila…