RS0125391 – OGH Rechtssatz
RS0125391 – OGH Rechtssatz
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Der Anwendungsausschluss gemäß Art 2 Z 5 des Abkommens kommt nicht zum Tragen, wenn ein Kaskoversicherer lediglich den im Wege der von ihm behaupteten Legalzession und - hinsichtlich des Selbstbehalts - der rechtsgeschäftlichen Abtretung auf ihn übergegangenen Schadenersatzanspruch des Geschädigten geltend macht. Identische Rechtslage wie beim Übergang von Ansprüchen auf den Sozialversicherungsträger.