Text Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Sc…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil Judikatur zu dieser Frage im Zusammenhang mit dem neuen Außerstreitgesetz nicht besteht, er ist aber nicht berechtigt . Nach § 3 Abs 1 GKoärG, der insoweit durch das Außerstreitbegleitgesetz BGBl I Nr 112/2003, keine Änderung erfuhr, können die Parteien in Ver…