Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand insbesondere das Grundstück 1132/2 gehört, steht im bücherlichen Alleineigentum des Antragstellers. Die Liegenschaft weist nachstehende, im Revisionsrekursverfahren noch relevante bücherliche Belastung zu C-LNR 1a auf: Dienstbarkeit des Geh…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG) Ausspruch des Rekursgerichts - wegen (nunmehrigen) Vorliegens entsprechender Judikatur nicht zulässig . Die Begründung des Rekursgerichts in der Sache ist hingegen zutreffend, wes…