Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Der Angeklagten Eva K***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Schuld- und Freisprüche des Mitangeklagten Hans K***** enthaltenden - Urteil wurde Eva K***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie - soweit hie…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf Z 9 lit a, 9 lit b und 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Eva K*****. Die gesetzmäßige Ausführung eines materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat das Festhalten am gesamten im Urteil festgestellten Sachverhalt, dessen Vergleich mi…