RS0125220 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz
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Wie politische Meinungsäußerungen bedürfen auch Äußerungen über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einen hohen Grad an Schutz unter Art. 10 EMRK. In einer demokratischen Gesellschaft müssen auch kleine und informelle Gruppen wie London Greenpeace in der Lage sein, ihren Aktivitäten wirksam nachzugehen. Es besteht ein starkes öffentliches Interesse daran, solchen Gruppen und Individuen zu ermöglichen, durch die Verbreitung von Informationen über Themen wie Umweltschutz und Gesundheit zur öffentlichen Debatte beizutragen.