JudikaturJustizRS0125185

RS0125185 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2019

Eine einstweilige Maßnahme gemäß § 19 DSt ist nicht zwingend zu beschließen. Durch die Verwendung des Wortes „kann" im § 19 DSt wird dem Disziplinarrat ein Auswahlermessen eingeräumt und ihm die Wahl zwischen mehreren Reaktionen freigestellt.

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4