JudikaturJustizRS0125074

RS0125074 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 2022

Haftbedingungen, die geeignet sind Gefühle von Pein und Minderwertigkeit hervorzurufen und körperliche und moralische Widerstandskräfte zu brechen, stellen eine erniedrigende Behandlung iSd Art 3 EMRK dar. Dies gilt insbesondere, wenn die verantwortlichen Behörden keinen Versuch unternehmen solche objektiv untragbaren Haftbedingungen abzustellen.

Entscheidungen
14