JudikaturJustizRS0125067

RS0125067 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2014

Mit Rücksicht auf die auf dem Spiel stehenden Interessen – in diesem Fall die Beziehungen eines Vaters zu seinem Kind – darf sich das Gericht nicht begnügen, lediglich anhand der Aktenlage und dem schriftlichen Vorbringen der Streitparteien zu entscheiden.

Entscheidungen
6