JudikaturJustizRS0124951

RS0124951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2009

§ 30a Abs 1 KSchG ist nach Wortlaut, Zweck sowie dem Ausnahmecharakter dieser Bestimmung dahin auszulegen, dass unter dem Begriff „am selben Tag" grundsätzlich der Kalendertag der erstmaligen persönlichen Besichtigung des Kaufobjekts und der Abgabe der Vertragserklärung zu verstehen ist. In besonderen Fällen kann das Rücktrittsrecht ausnahmeweise auch dann bestehen kann, wenn der Verbraucher die Vertragserklärung zwar erst an dem auf den Tag der erstmaligen Besichtigung folgenden Kalendertag abgegeben hat, er aber aufgrund besonderer Umstände keine Gelegenheit hatte, zwischen Besichtigung und Vertragserklärung die Vor- und Nachteile des Geschäfts abzuwägen.