Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 445,82 EUR (darin 74,30 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei leistete nach diversen Verkehrsunfällen, für deren Schadensfolgen die beklagte Partei als Haftpflichtversicherer beteiligter Kraftfahrzeuge einzustehen hat, Zuschüsse gemäß § 53b ASVG. Leistungsempfänger waren die zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Dienst…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die beklagte Partei macht geltend, dem geschädigten Dienstnehmer stehe kein Anspruch auf den Zuschuss nach § 53b ASVG gegen den Sozialversicherungsträger zu. Es handle sich für ihn um keine Leistun…