RS0124865 – OGH Rechtssatz
RS0124865 – OGH Rechtssatz
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Die dem Dienstgeber als Versicherungsleistung gewährten Zuschüsse nach §53b ASVG sind Pflichtleistungen aus der Unfallversicherung und zu dem auf ihn überwälzten Anspruch des geschädigten Dienstnehmers auf Ersatz des Verdienstentgangs sachlich kongruent. Auch die persönliche Kongruenz ist zu bejahen. Es liegen somit die Voraussetzungen für die Legalzession nach §332 Abs1 ASVG vor.