Spruch Valentina D***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen.…
Text Gründe: Mit auch (Teil )Freisprüche und Schuldsprüche anderer Personen enthaltendem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 28. April 2009 (ON 492/XV) wurde die Angeklagte Valentina D***** des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall …
Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluss erhobene rechtzeitige Grundrechtsbeschwerde ist ungeachtet des Umstands als zulässig anzusehen, dass in ihr der Tag, der für den Beginn der Beschwerdefrist maßgeblich ist, nicht angeführt und somit gegen das Formgebot des § 3 Abs 1 letzter Satz GRBG verstoßen wurde. Denn e…