RS0124800 – OGH Rechtssatz
RS0124800 – OGH Rechtssatz
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Die verfassungskonforme Interpretation der Bestimmung des § 7b MedienG zeigt, dass auch der mediale Vorwurf der Begehung einer Anlasstat, die nur mit einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Abs 1 StGB) sanktionierbar ist, anspruchsbegründend ist.