RS0124737 – OGH Rechtssatz
RS0124737 – OGH Rechtssatz
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Im Fall der Übertragung der für eine Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage aus § 1319a ABGB resultierenden Pflichten an einen selbstständigen Unternehmer haftet die Eigentümergemeinschaft nur noch für ein eigenes (ihr zurechenbares) Auswahl- oder Überwachungsverschulden, wofür bereits leichte Fahrlässigkeit genügt. Dabei kann es im Einzelfall geboten sein, in einem zumutbaren Rahmen auch zu überprüfen, ob der Unternehmer zur organisatorischen Bewältigung der übertragenen Aufgaben in der Lage ist.