Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 2.318,39 EUR (darin 386,40 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe : Am 29. 9. 2004 ereignete sich auf der Bundesstraße 145 bei Straßenkilometer 19,2 ein Verkehrsunfall, an dem ein von Robert K***** gelenkter, bei der Klägerin haftpflichtversicherter Klein LKW und ein von Christian S***** gelenkter PKW beteiligt waren. Durch den Unfall wurd…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin vertritt mit verschiedenen Argumenten die Ansicht, das Verkehrszeichen „Einbiegen nach links verboten" gelte für beide Tankstellenzufahrten. Hiezu wurde erwogen: Nach § 52 Z …