JudikaturJustizRS0124718

RS0124718 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2023

Ein Rechnungslegungsbegehren ist nur berechtigt, soweit die Zahlungsansprüche, zu deren Bezifferung es dient, aus dem Vorbringen des Klägers und dem festgestellten Sachverhalt zumindest dem Grunde nach abzuleiten sind.

Entscheidungen
7