Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 2.245,31 EUR (darin 374,22 EUR USt) und der zweitbeklagten Partei die mit 2.449,97 EUR (darin 408,33 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist die Witwe und Erbin eines am 7. 1. 2000 verstorbenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der als Vertragsarzt in Wien 18 eine Zahnarztpraxis betrieb. Nach dem Tod ihres Mannes führte die Klägerin die Praxis im Einvernehmen mit den beklagten Parteien bis Ende…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin gegen das zweitinstanzliche Urteil erhobene Revision ist entgegen dem gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. I. Die den Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts begründende Rechtsfrage v…