JudikaturJustizRS0124645

RS0124645 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2011

Der Kassenvertrag ist kein gesondertes, umlauffähiges und übertragbares Vermögensrecht und steht nicht im Eigentum des Arztes, auch wenn wirtschaftlich gesehen der Kassenvertrag einen unverhältnismäßig größeren Kundenstock sichert, den der veräußernde Arzt aber nicht übertragen kann.

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