JudikaturJustizRS0124628

RS0124628 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2009

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Heimvertrags verwendete Klausel „Der Heimträger ist weiters berechtigt, den Vertrag bei besonders schwerwiegenden Verstößen des Heimbewohners mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Heimbewohner/in eine unmittelbare drohende Gefahr für das Heim, andere Heimbewohner oder Bedienstete des Heimträgers verursacht." ist unzulässig.

Entscheidungen
2