Spruch Der Revisionsrekurs sowie dessen Ergänzung vom 8. August 2011 (ON 129) und die Stellungnahme zur Revisionsrekursbeantwortung des Vaters vom 23. August 2011 werden zurückgewiesen. Der Vater hat die Kosten seiner Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen. Der Antrag des Vaters, der Oberste Gerichts…
Text Begründung: Das Erstgericht räumte dem Vater und der Großmutter väterlicherseits ein Besuchsrecht zur Minderjährigen ein und sprach unter anderem aus, dass die Besuche im Haus des Vaters stattfinden könnten, ohne dass dort weitere Sicherungsmaßnahmen zu treffen wären (Punkt 3 der Entscheidung des Er…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (§ 71 Abs 1 AußStrG) nicht zulässig. 1. Das in § 148 Abs 1 ABGB normierte Recht des mj Kindes und des mit ihm nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteiles, miteinander persönlich zu verk…