JudikaturJustizRS0124555

RS0124555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2014

Der Umstand, dass eine Eingabe ohne Beifügung der Glaubhaftmachung nach § 11 Abs 1a ERV 2006 nicht auf elektronischem Weg eingebracht wurde, verwirklicht keinen die geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Eingabe hindernden Formmangel.

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