Spruch Dem ordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerin ist schuldig, der Antragsgegnerin die mit 334,66 EUR (darin 55,78 EUR an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin begehrte von der Antragsgegnerin die Zahlung von 2.408,77 EUR sA. Sie sei Hauptmieterin der Wohnung Top 7 (Kategorie C im Haus *****) gewesen. Das Mietverhältnis sei zum 31. 8. 2004 beendet und die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand am 26. 8. 2004 zurückgestellt word…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1. Unter den Revisionsrekursgründen der Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens und der Aktenwidrigkeit macht die Antragstellerin im Wesentlichen das Fehlen von für die umfassende rechtliche Beurteilung not…