Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird in seinem Punkt 3a dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde leg…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt an mehreren Standorten in Österreich Seniorenresidenzen und verwendet für ihre Verträge mit den Bewohnern Vertragsformblätter, die unter anderem auch die aus dem Spruch ersichtliche Vertragsklausel enthalten, die allein Gegenstand des Revisionsverfahrens is…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Zutreffend weist der Revisionswerber auf die Ähnlichkeit der Situation mit den Fällen des § 27f Satz 2 KSchG hin, der den Heimträger insoweit zu einer Entgeltsminderung verpflichtet, als er sich während einer Abwesenheit des Heim…