Spruch 1. Die Revision der klagenden Parteien wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). 2. Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 370,28 EUR (darin 61,7…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger, deren Verbrauchereigenschaft nicht strittig ist, schlossen nach Beratung durch einen Vermittler am 23. 5. 2008 mit der beklagten Partei einen Kreditvertrag. Laut Krediturkunde erklärte sich die beklagte Partei bereit, den Klägern einen Einmalbarkredit in Höhe/im Gege…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist daher mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO als unzulässig zurückzuweisen. II. Zur Revision der beklagten Partei: Die beklagte Partei macht geltend, die mit den Klägern zur Absicherung des Kursrisikos wirksam getroffene Vereinbarung eines Stop-loss-Li…