Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit 410,83 EUR (darin 68,47 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 15. Dezember 2005 ereignete sich in Graz ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und ein bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherter, von der Zweitbeklagten gehaltener LKW beteiligt waren. Der Kläger erlitt bei diesem Verkehrsunfall schwere Verletzungen, der Ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Beklagten bringen vor, beide beteiligten Lenker seien bei Grünlicht nach rechts abgebogen, weshalb für beide § 38 Abs 4 Satz 1 StVO gegolten habe. Der Kläger habe nicht die Radfahrerüberfahrt zur Überquerung der Mariengasse benützt, sondern habe …