RS0124212 – OGH Rechtssatz
RS0124212 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Aus den Erwägungen des historischen Gesetzgebers ist im Zusammenhalt mit den im Gesetzestext angeführten Gerätetypen (Rollstuhl, Kinderwagen, Schubkarren) ableitbar, dass auch bei einem „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmten Kleinfahrzeug" die - typischerweise auf kürzere Distanzen beschränkte - Beförderung von Personen und Sachen im Vordergrund stehen soll.