RS0124161 – OGH Rechtssatz
RS0124161 – OGH Rechtssatz
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Die Reichweite des - sich auch auf das Zusammentreffen gerichtlich strafbarer mit verwaltungsbehördlich zu ahndenden strafbaren Handlungen beziehenden - Verbots der mehrfachen Verfolgung und Verurteilung nach Art 4 des siebenten Zusatzprotokolls zur MRK ist unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit jedweder staatlicher Sanktionen an Hand der Prinzipien der Konkurrenzlehre in einem normativen Wertungsakt zu ermitteln.