RS0124129 – OGH Rechtssatz
RS0124129 – OGH Rechtssatz
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Das Kartellgericht ist befugt, Sachverhalte, die sich ab dem 1. 7. 2002 verwirklicht haben, als Zuwiderhandeln gegen nationales und europäisches Wettbewerbsrecht durch Verhängung von Geldbußen zu ahnden.