Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die 1957 geborene Antragstellerin ist die außereheliche Tochter des Hans Gerhard T*****s, der am 17. 8. 2005 verstorben ist. Der Vater war aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 17. 9. 1991 zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 290,70 EUR (4.000 S) an die Antragste…
Rechtliche Beurteilung Der von der Antragstellerin beantwortete Revisionsrekurs der Privatstiftung gegen den Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichts ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Zutreffend erkannte das Rekursgericht, dass im Verfahren außer Streitsachen ein Unterhaltsanspruch der Antragstellerin (§ 140 iVm § 166…