JudikaturJustizRS0124048

RS0124048 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2024

Die Grenzen der Entscheidungsbefugnis werden durch den Verfahrensgegenstand, also nicht nur den Inhalt des Sachantrags, sondern auch das diesen begründende Tatsachenvorbringen abgesteckt.

Entscheidungen
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