Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt lautet: „Einstweilige Verfügung: Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei gegen die beklagte Partei auf Unterlassung wettbewerbsfremder Handlungen und/oder Ank…
Text Begründung: Der klagende Verein bezweckt die Bekämpfung aller Formen des unlauteren Wettbewerbs und von Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Förderung und Vertretung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen. Die Beklagte betreibt in Leobersdorf ein Einkaufszentrum. Sie warb in einem Werbeprospekt…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, weil eine Klarstellung zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs geboten ist; er ist im Übrigen auch berechtigt. 1. Gemäß § 9a Abs 1 Z 1 UWG kann - von der UWG Novelle 2007 BGBl I 79 unberührt geblieben - auf Unterlassung in Anspruch…