Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.566,36 EUR (darin enthalten 261,06 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gegen den Kläger war beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB anhängig. Der Kläger war verdächtig, am 17. 4. 2005 in Wien im bewussten un…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. Soweit die Revisionswerberin die Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz releviert, ist ihr zu erwidern, dass das Berufungsgericht das Vorliegen einer solchen Nichtigkeit ausdrücklich verneint hat. Die Wahrnehmung dieser behaupteten N…