JudikaturJustizRS0123889

RS0123889 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2012

Das vom EuGH für die Anwendung von Art 31 EuGVVO aufgestellte Erfordernis der „realen Verknüpfung" kann nicht dahin verstanden werden, dass sich in jedem Fall einstweilige Maßnahmen nur auf Verhalten im Inland beziehen könnten.

Entscheidungen
3