Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. I. Der angefochtene Beschluss, der in seinem abändernden Teil in Rechtskraft erwachsen ist und von dieser Entscheidung unberührt bleibt, wird in seinem Ausspruch über die Zulässigkeit der Verabreichung des Medikaments Nalbufine best…
Text Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehi…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig, weil sich der Oberste Gerichtshof zu den darin relevierten verfahrensrechtlichen Fragen noch nicht geäußert hat; er ist auch teilweise berechtigt. Die Bewohnervertreterin macht geltend, das Rekursgericht habe das Ergänzungsgutachten der Sachverständ…