JudikaturJustizRS0123776

RS0123776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Für die Geltendmachung von Schadenersatz infolge rechtmäßigen Widerrufs der Ausschreibung muss keine Feststellung der Vergabegesetzwidrigkeit der Ausschreibung durch die Vergabekontrollbehörde vorliegen.

Entscheidungen
4