JudikaturJustizRS0123730

RS0123730 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2020

Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des § 854 ABGB wird nach § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen.

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