RS0123591 – OGH Rechtssatz
RS0123591 – OGH Rechtssatz
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Ist die iSd § 865 Satz 3 ABGB gesetzte Frist unangemessen kurz, so hat sie die Beendigung der Bindung des sie Setzenden nicht zur Folge. Auch ein Entfall der Bindungswirkung mit Ablauf einer so nicht gesetzten, aber tatsächlich angemessenen Frist ohne eine weitere ausdrückliche Nachfristsetzung widerspräche dem wohlverstandenen Zweck des Gesetzes.