Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 664,32 EUR (darin 110,72 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: In den Sommermonaten 2004 kontaktierte der Verlassenschaftskurator einen Angestellten der beklagten GmbH, ob diese Interesse am Erwerb der zur Verlassenschaft gehörenden Antiquitäten und Altwaren habe. Diese wurden am 1. September 2004 gemeinsam besichtigt. Der Angestellte erkl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist nicht berechtigt. 1.) Die klagende Verlassenschaft begehrte einen restlichen Kaufpreis von 10.000 EUR aus dem am 14./15. September 2004 abgeschlossenen Kaufvertrag mit der beklagten Käuferin, weil diese lediglich 30.000 EUR zahlte. Dieser Kaufpreisrestforderung …